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Impfschutz in der Schwangerschaft

von A. Temler/S. Preschany
Impfschutz in der Schwangerschaft

RSV-Respiratorisches Syntzytialvirus

Das RS-Virus verursacht eine der häufigsten Atemwegs-Erkrankungen, vor allem zwischen Oktober und März. Im Säuglingsalter kann dieses zu schwerwiegenden Erkrankungen führen, die eine stationäre Behandlung bis hin zur Intensivpflege

notwendig machen. Säuglinge, insbesondere Frühgeborene, die zwischen Oktober und März geboren werden, sind besonders gefährdet. Eine Infektion führt zur Entzündung der Bronchiolen (kleinste Verästelungen in der Lunge). Dies geht in der Regel mit Husten und schlechtem Allgemeinzustand (insbesondere Fieber) einher. In schwerwiegenden Fällen kann das Atmen stark erschwert ein, so dass Kinder eine Betreuung auf der Intensivstation benötigen.


Das Virus wird über direkten Kontakt (Speichel, Niesen, Husten, Hände oder kontaminierte Gegenstände) übertragen. Präventive Massnahmen waren bisher schwierig. Eine ausreichend wirksame, gezielte Therapie gegen das Virus (antivirale Medikamente) gibt es nicht.


Neu stehen nun zwei mögliche Präventionsmassnahmen zur Verfügung.


Aktive Impfung der Schwangeren

Schwangere, deren Kind zwischen Oktober und März zur Welt kommen soll, können sich zwischen 32 0/7 und 36 0/7 SSW mit dem aktiven Impfstoff Abrysvo impfen lassen. Innert 14 Tagen entwickelt die Mutter auf die Impfung hin Antikörper, welche über die Plazenta zum Kind übergehen und somit den Schutz des Neugeborenen gewährleisten. Kommt ein Kind in den 14 Tagen nach der Impfung zur Welt, sollte das Kind extra geimpft werden, ebenfalls sollten alle Frühgeborenen (< 37 0/7 SSW) unabhängig vom Impfschutz der Mutter geimpft werden.


Nach der mütterlichen Impfung ist das Kind für 6 Monate geschützt. Die Mutter ist ebenfalls vor Infektionen geschützt. In den Studien konnte durch die Impfung die Infektionsrate von RSV bei Kindern in den ersten 3 Lebensmonaten um 82% gesenkt werden.


Nebenwirkungen können sein: Schmerzen an der Injektionsstelle, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen und Übelkeit.


Die Impfung gegen Keuchhusten sollte nicht zeitgleich mit der RSV-Impfung erfolgen. Die Kosten werden seit der Saison 25/26 neu von den Krankenkassen übernommen, für Frauen deren Geburtstermin zwischen Oktober und März datiert ist.


Passive Impfung des Säuglings

Nach der Geburt sollte das Kind möglichst schnell (daher noch im Spital) mit dem monoklonalen Antikörper-Nirsevimab (Beyfortus) geimpft werden, sollte das Kind zwischen Oktober bis März geboren sein. Kinder, die im Sommer geboren wurden, sollten die Impfung im darauffolgenden Oktober erhalten. Der Impfschutz ist dann für 1 Jahr wirksam. Auch die Impfung des Kindes wird durch die Krankenkassen übernommen.


Keuchhusten/Pertussis

Keuchhusten ist eine sehr ansteckende Infektionskrankheit der Atemwege, die durch die Bakterien Bordetella pertussis und Bordetella parapertussis ausgelöst wird. Diese Bakterien produzieren ein Gift, das Pertussis-Toxin, das für die Hustenanfälle verantwortlich ist. Die Ansteckung erfolgt beim Niesen, Sprechen und Husten durch Tröpfcheninfektion. Ungefähr 1 bis 3 Wochen nach der Ansteckung kommt es im ersten Stadium der Krankheit zu grippeähnlichen Symptomen mit unauffälligem Husten. Nach weiteren ein bis zwei Wochen entwickelt sich daraus der typische, stakkatoartige Husten mit Auswurf von zähem Schleim, nicht selten gefolgt von Erbrechen. Der Husten hält bis zu sechs Wochen an, dann klingt er langsam ab, die Phase mit abklingenden Symptomen kann Wochen bis Monate dauern. Gefürchtete Komplikationen, vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern, sind Lungenentzündungen, Krampfanfälle und eine Schädigung des Gehirns.


Keuchhusten kommt weltweit vor. Die meisten Todesfälle betreffen dabei Säuglinge. In den Jahren der Coronapandemie sank die Zahl von Neuansteckungen auf ein historisches Minimum. Seit 2024 wird ein erneuter Anstieg verzeichnet.


Vorbeugend kann man sich gegen Keuchhusten durch eine Impfung schützen. Gemäss Schweizerischem Impfplan wird empfohlen, Kinder im Alter von 2, 4 und 12 Monaten, 4 bis 7 Jahren und 11 bis 15 Jahren zu impfen, total 5 Dosen. Allen Erwachsenen wird eine einmalige Keuchhustenimpfung (als Auffrischimpfung oder Erstimpfung)

im Alter von 25 Jahren empfohlen.


Der Säugling ist somit vor allem in den ersten 2 Monaten, bevor die erste Impfung verabreicht werden kann, ungeschützt und einem hohen Risiko ausgesetzt. Daher empfehlen wir zum Schutz des Säuglings Lebensmonaten, unabhängig vom Alter Schwangeren die Keuchhustenimpfung (1 Dosis) in jeder Schwangerschaft (idealerweise im 2. Trimester). Dies unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Impfung oder Infektion. Zusätzlich sollten Jugendliche und Erwachsene, die im engen Kontakt mit dem Neugeborenen stehen (Kindsvater, Geschwister ggf Grosseltern) ebenfalls eine Impfdosis gegen Keuchhusten erhalten, wenn die letzte Impfung gegen Keuchhusten 10 Jahre oder länger zurückliegt.


Zur Immunisierung wird ein Dreifach-Impfstoff verwendet, es erfolgt also eine Impfung gegen Pertussis, Tetanus und Diptherie. Es handelt sich hierbei um einen Totimpfstoff.


Örtliche Reaktionen mit Rötung, Schwellung und Schmerzen an der Einstichstelle sind möglich, ebenfalls leichtes Fieber oder Krankheitsgefühl. Die Nebenwirkungen verklingen in der Regel in 24–48 Stunden.


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